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Anwendungsfall · EU-Einheit

Wir verkaufen über unsere niederländische BV nach Frankreich. Brauchen wir trotzdem einen französischen Bevollmächtigten?

Ja.

Zuletzt aktualisiert am 15. September 2026Quellen am Seitenende
Kurze Antwort

Ja. Eine Einheit in den Niederlanden oder Deutschland macht Sie zum EU-Hersteller im Sinne der EU-Verpackungsverordnung, aber die französische Regel stellt eine engere Frage: Ist der Hersteller in Frankreich niedergelassen? Eine niederländische BV ist es nicht. Seit dem 10. Juli 2026 muss jeder Hersteller ohne Niederlassung in Frankreich, EU oder nicht, für alle französischen EPR-Ströme über einen französischen Bevollmächtigten gehen. Die BV hält die französischen Beitritte und IDU über diesen Bevollmächtigten; ihre niederländischen und deutschen Registrierungen decken nur diese Länder ab.

Die zwei Ebenen

  • EU-Verpackungsverordnung (seit 12. August 2026): Registrierung in jedem Verkaufsmitgliedstaat; Bevollmächtigter dort, wo Sie ohne Niederlassung direkt an Endnutzer verkaufen. Die Kommission hat vorgeschlagen, den Bevollmächtigtenteil für in der EU niedergelassene Hersteller auszusetzen; nichts ist beschlossen, und die Registrierung war davon nie betroffen.
  • Französisches Recht (seit 10. Juli 2026): Ein Hersteller ohne Niederlassung in Frankreich bestellt für alle EPR-Ströme, Verpackungen wie Produkte, einen französischen Bevollmächtigten. Das ist nationales Recht, unabhängig von der EU-Debatte.

Was eine niederländische BV in Frankreich schuldet

Genau das, was ein Nicht-EU-Unternehmen schuldet: Haushaltsverpackungen (und ab 2027 gewerbliche für B2B-Flüsse), Produktströme, eine IDU pro Strom, Meldungen und einen französischen Bevollmächtigten. Der Vorteil der BV liegt bei Umsatzsteuer und Zoll, nicht bei der EPR.

Typische Struktur

US-Möbelmarke → niederländische BV → EU-Lager → französische Verbraucher über eigenen Shop und Amazon.fr. Ströme: Haushaltsverpackungen und Möbel (Ecomaison), zwei IDU, französischer Bevollmächtigter von der BV bestellt.

Häufige Fragen

Unsere BV ist bei Verpact in den Niederlanden registriert. Reicht das nicht für die EU?

Nein. Jeder Mitgliedstaat führt ein eigenes Register; die niederländische Registrierung deckt nur niederländische Verkäufe ab.

Wenn die EU die Bevollmächtigten für EU-Unternehmen aussetzt, fällt dann die französische Regel?

Nein. Die französische Regel ist nationales Recht (Art. L. 541-10-9-1) und gilt unabhängig davon.

Welche Einheit unterzeichnet das Mandat: die BV oder die US-Mutter?

Die Einheit, die in Frankreich verkauft, normalerweise die BV. Versendet die Mutter ebenfalls direkt, braucht sie ein eigenes Mandat.

Quellen

Razvan Toma
Verfasst vonRazvan Toma

Gründer von EPR France Rep, dem in Frankreich ansässigen EPR-Bevollmächtigten für Unternehmen, die nach Frankreich verkaufen.

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