Französischer EPR-Bevollmächtigter verpflichtend seit 10. Juli 2026 · Tag 68Prüfen, ob sie Sie betrifft →
Seit 10.07.2026 · Betrifft mich das? →
EPR-Bevollmächtigter Frankreich · Mandataire REP

Weiter in Frankreich verkaufen. Wir übernehmen Ihre EPR-Pflichten.

Seit dem 10. Juli 2026 muss jedes Unternehmen ohne Niederlassung in Frankreich, das Produkte auf den französischen Markt bringt, einen in Frankreich ansässigen EPR-Bevollmächtigten benennen. Wir übernehmen diese Rolle und Ihre französische Compliance komplett.

Alle französischen EPR-KategorienSchriftlicher FestpreisKein Aufschlag auf Öko-BeiträgeEU- und Nicht-EU-Unternehmen
EPR-Compliance Frankreich · BeispielKonform
Umfang bestätigtHaushaltsverpackungen · SpielzeugErledigt
Mandat unterzeichnetArt. L. 541-10-9-1Erledigt
Mitgliedschaft Öko-OrganisationVerpackungen & SpielzeugErledigt
IDU-Nummern erteiltBereit für Amazon.frFR•••••
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Kurze Antwort

Wer der französischen Herstellerverantwortung (REP) unterliegt und nicht in Frankreich niedergelassen ist, muss per schriftlichem Mandat einen in Frankreich ansässigen Bevollmächtigten benennen (Art. L. 541-10-9-1 Code de l'environnement, gültig seit 10. Juli 2026). Das gilt auch für deutsche Unternehmen. Der Bevollmächtigte übernimmt die Mitgliedschaften bei den Öko-Organisationen, die IDU-Nummern der ADEME und die Meldungen.

10.07.2026Bevollmächtigter in Frankreich Pflicht
~20EPR-Kategorien in Frankreich
30.000 €gemeldetes Höchstbußgeld bei fehlender Registrierung
01.01.2027Neues EPR-System für B2B-Verpackungen startet →
Warum jetzt

Drei Regeln betreffen jetzt ausländische Verkäufer

Französisches Recht, seit 10. Juli 2026

Art. L. 541-10-9-1 verlangt einen Bevollmächtigten in Frankreich für jeden Hersteller ohne französische Niederlassung – für alle Kategorien.

EU-Verpackungsverordnung, seit 12. August 2026

Registrierung in jedem Mitgliedstaat und Bevollmächtigte bei grenzüberschreitendem Direktvertrieb.

Prüfung durch Marktplätze

Amazon.fr, Cdiscount, ManoMano und andere verlangen IDU-Nummern und können Angebote deaktivieren.

Ablauf

Von der Anfrage zu Ihren IDU-Nummern

Beschreiben Sie Ihr Geschäft

Produkte, Verpackungen, Vertriebswege und Mengen nach Frankreich.

Schriftliche Einschätzung und Angebot

Betroffene Kategorien, Herstellerstatus und Festpreis.

Mandat unterzeichnen

Ein schriftliches Mandat benennt uns als Ihren EPR-Bevollmächtigten in Frankreich.

IDU-Nummern erhalten

Mitgliedschaften, eine IDU je Kategorie und laufende Meldungen.

FAQ

FAQ

Brauchen deutsche Unternehmen einen EPR-Bevollmächtigten in Frankreich?

Ja, wenn sie Produkte direkt an französische Kunden verkaufen und keine Niederlassung in Frankreich haben. Die LUCID-Registrierung in Deutschland deckt Frankreich nicht ab.

Gilt das auch, wenn die EU die PPWR-Bevollmächtigtenpflicht aussetzt?

Ja. Die französische Pflicht ist nationales Recht und gilt unabhängig von der EU-Debatte.

Was ist, wenn wir über einen französischen Händler verkaufen?

Kauft der Händler Ihre Ware und verkauft sie weiter, ist er in Frankreich der Hersteller – dann brauchen Sie für diesen Vertriebsweg keinen Bevollmächtigten.

Bereit, in Frankreich EPR-konform zu verkaufen?

Beschreiben Sie Ihr Geschäft: Sie erhalten eine schriftliche Einschätzung und ein Festpreisangebot vor jeder Unterschrift.