Weiter in Frankreich verkaufen. Wir übernehmen Ihre EPR-Pflichten.
Seit dem 10. Juli 2026 muss jedes Unternehmen ohne Niederlassung in Frankreich, das Produkte auf den französischen Markt bringt, einen in Frankreich ansässigen EPR-Bevollmächtigten benennen. Wir übernehmen diese Rolle und Ihre französische Compliance komplett.
Wer der französischen Herstellerverantwortung (REP) unterliegt und nicht in Frankreich niedergelassen ist, muss per schriftlichem Mandat einen in Frankreich ansässigen Bevollmächtigten benennen (Art. L. 541-10-9-1 Code de l'environnement, gültig seit 10. Juli 2026). Das gilt auch für deutsche Unternehmen. Der Bevollmächtigte übernimmt die Mitgliedschaften bei den Öko-Organisationen, die IDU-Nummern der ADEME und die Meldungen.
Drei Regeln betreffen jetzt ausländische Verkäufer
Französisches Recht, seit 10. Juli 2026
Art. L. 541-10-9-1 verlangt einen Bevollmächtigten in Frankreich für jeden Hersteller ohne französische Niederlassung – für alle Kategorien.
EU-Verpackungsverordnung, seit 12. August 2026
Registrierung in jedem Mitgliedstaat und Bevollmächtigte bei grenzüberschreitendem Direktvertrieb.
Prüfung durch Marktplätze
Amazon.fr, Cdiscount, ManoMano und andere verlangen IDU-Nummern und können Angebote deaktivieren.
Alle französischen EPR-Kategorien. Ein Bevollmächtigter.
Haushaltsverpackungen
Citeo, Léko, Adelphe
Gewerbliche Verpackungen
Citeo Pro, Léko Pro, Twiice
Elektro- und Elektronikgeräte
ecosystem, Ecologic
Batterien
See the ADEME register
Textilien, Wäsche und Schuhe
Refashion
Möbel
Ecomaison and others
Spielzeug
Ecomaison, Ecologic
Sport- und Freizeitartikel
Ecologic and others
Heimwerker- und Gartenartikel
Ecologic and others
Bauprodukte und -materialien
Valobat and others
Chemische Produkte
EcoDDS
Grafische Papiere
Citeo
Von der Anfrage zu Ihren IDU-Nummern
Beschreiben Sie Ihr Geschäft
Produkte, Verpackungen, Vertriebswege und Mengen nach Frankreich.
Schriftliche Einschätzung und Angebot
Betroffene Kategorien, Herstellerstatus und Festpreis.
Mandat unterzeichnen
Ein schriftliches Mandat benennt uns als Ihren EPR-Bevollmächtigten in Frankreich.
IDU-Nummern erhalten
Mitgliedschaften, eine IDU je Kategorie und laufende Meldungen.
FAQ
Brauchen deutsche Unternehmen einen EPR-Bevollmächtigten in Frankreich?
Ja, wenn sie Produkte direkt an französische Kunden verkaufen und keine Niederlassung in Frankreich haben. Die LUCID-Registrierung in Deutschland deckt Frankreich nicht ab.
Gilt das auch, wenn die EU die PPWR-Bevollmächtigtenpflicht aussetzt?
Ja. Die französische Pflicht ist nationales Recht und gilt unabhängig von der EU-Debatte.
Was ist, wenn wir über einen französischen Händler verkaufen?
Kauft der Händler Ihre Ware und verkauft sie weiter, ist er in Frankreich der Hersteller – dann brauchen Sie für diesen Vertriebsweg keinen Bevollmächtigten.
Bereit, in Frankreich EPR-konform zu verkaufen?
Beschreiben Sie Ihr Geschäft: Sie erhalten eine schriftliche Einschätzung und ein Festpreisangebot vor jeder Unterschrift.