Französischer EPR-Bevollmächtigter Pflicht seit 10. Juli 2026 · Tag 68Prüfen, ob es Sie betrifft →
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Anwendungsfall · Bestehende Mitglieder

Wir haben schon eine Citeo-IDU. Brauchen wir jetzt einen französischen Bevollmächtigten?

Ja, wenn Ihr Unternehmen nicht in Frankreich niedergelassen ist.

Zuletzt aktualisiert am 15. September 2026Quellen am Seitenende
Kurze Antwort

Ja, wenn Ihr Unternehmen nicht in Frankreich niedergelassen ist. Ihre IDU bleiben gültig, aber seit dem 10. Juli 2026 verlangt Art. L. 541-10-9-1 von jedem Hersteller ohne Niederlassung in Frankreich einen französischen Bevollmächtigten. Die Systeme fordern ihre ausländischen Mitglieder auf, einen zu benennen und das Mandat einzureichen, damit die Mitgliedschaft aktualisiert wird; Léko hat das Verfahren veröffentlicht. Nichts wird neu registriert: Der Bevollmächtigte übernimmt die bestehende Mitgliedschaft.

Was die Systeme verlangen

Lékos Hinweis vom 21. Juli 2026 legt das Verfahren für im Ausland niedergelassene Mitglieder fest: Bevollmächtigten benennen, schriftliches Mandat unterzeichnen und beim System zur Aktualisierung der Mitgliedschaft einreichen. Citeo führt ein Referenzverzeichnis professioneller Bevollmächtigter und eine zentrale Plattform für deren Kunden. Wer nicht nachzieht, riskiert die Aussetzung der Mitgliedschaft und damit der IDU, die Marktplätze prüfen.

Was gleich bleibt

  • Ihre IDU-Nummern: Sie hängen an Ihrem Unternehmen und dem Strom, nicht an dem, der sie verwaltet.
  • Ihre Öko-Beiträge: gleiches Tarifwerk, gleiches System, sofern Sie nicht wechseln wollen.
  • Ihre Meldehistorie und Fristen.

Was sich ändert

  • Ansprechpartner des Systems wird der Bevollmächtigte, der in die vom Mandat erfassten Pflichten eintritt.
  • Meldungen gibt der Bevollmächtigte aus Ihren Daten ab.
  • Öko-Beiträge werden beim Bevollmächtigten vorgezahlt, der das System bezahlt.

Wechsel von Eigenverwaltung zu unserem Mandat

Wir prüfen Ihre bestehenden Mitgliedschaften und IDU, unterzeichnen das Mandat, informieren jedes System und übernehmen die nächste Meldung. Ohne Unterbrechung, ohne neue IDU.

Häufige Fragen

Bekomme ich eine neue IDU?

Nein. Die IDU bleibt; nur der Verwalter der Mitgliedschaft wechselt.

Kann ich meine Meldungen weiter selbst machen und nur auf dem Papier einen Bevollmächtigten benennen?

Das Gesetz macht den Bevollmächtigten für die vom Mandat erfassten Pflichten haftbar; ein reines Alibi-Mandat unterschreibt kein seriöser Bevollmächtigter. In unseren Paketen laufen die Meldungen über uns, aus Ihren Daten.

Gibt es eine Frist?

Die Pflicht gilt seit dem 10. Juli 2026. Die Systeme schreiben ihre ausländischen Mitglieder jetzt an; handeln Sie vor Ihrer nächsten Meldung.

Quellen

Razvan Toma
Verfasst vonRazvan Toma

Gründer von EPR France Rep, dem in Frankreich ansässigen EPR-Bevollmächtigten für Unternehmen, die nach Frankreich verkaufen.

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