Ja. Die Herstellereigenschaft wird Land für Land bestimmt, danach, wer das Produkt erstmals bereitstellt, nicht nach dem Lagerort. Wenn Amazon Ihre Ware aus einem deutschen Logistikzentrum an einen französischen Verbraucher schickt, sind Sie Hersteller in Frankreich: Beitritt für Haushaltsverpackungen, betroffene Produktströme, eine IDU pro Strom und seit dem 10. Juli 2026 ein französischer Bevollmächtigter, wenn Sie nicht in Frankreich niedergelassen sind. Ihre deutsche LUCID-Registrierung zählt in Frankreich nicht.
Warum der Lagerort keine Rolle spielt
EPR folgt dem Markt, in dem das Produkt den Endnutzer erreicht. Nach dem Code de l'environnement und der EU-Verpackungsverordnung ist Hersteller, wer das verpackte Produkt erstmals in Frankreich in Verkehr bringt. Bei Pan-EU FBA ist das der Händler, unabhängig davon, wo Amazon die Ware lagert.
Was gilt
- Deutschland: LUCID-Registrierung, Vertrag mit einem dualen System und seit dem 12. August 2026 ein deutscher Bevollmächtigter, wenn Sie ohne Niederlassung direkt an deutsche Endnutzer verkaufen.
- Frankreich: Beitritt für Haushaltsverpackungen (Citeo, Léko oder Adelphe), Produktströme je nach Sortiment, eine IDU pro Strom und ein französischer Bevollmächtigter (Art. L. 541-10-9-1).
- Italien, Spanien, Niederlande: eigene Registrierungen, wenn Amazon diese Märkte aus Ihrem Bestand bedient.
Der klassische Fehler
Die deutsche LUCID-Nummer ins Frankreich-Feld des Kontostatus eintragen. Amazon prüft die Nummer gegen das ADEME-Register; eine ausländische Nummer scheitert, und das Angebot wird deaktiviert.
Was wir tun
Wir sind Ihr französischer Bevollmächtigter, treten in Ihrem Namen den französischen Systemen bei, liefern Ihnen die IDU für den Kontostatus und geben die französischen Meldungen aus Ihren Amazon-Verkaufsberichten ab. Deutschland bleibt bei Ihrem dualen System.
Häufige Fragen
Amazon versendet aus Deutschland. Ist Amazon nicht der Hersteller in Frankreich?
Nein. Amazon ist Logistiker; Sie sind Verkäufer und bringen das Produkt in Frankreich in Verkehr.
Kann ein Bevollmächtigter Deutschland und Frankreich abdecken?
Nein. Jedes Land verlangt einen dort niedergelassenen Bevollmächtigten. Wir decken Frankreich ab; Ihr duales System oder ein deutscher Bevollmächtigter Deutschland.
Ich verkaufe nur ein paar hundert Einheiten pro Jahr nach Frankreich. Gilt das trotzdem?
Ja. Für Verpackungen gibt es in Frankreich keine Untergrenze. Kleine Mengen fallen meist unter Pauschalregime mit niedrigen Öko-Beiträgen, die Registrierung bleibt aber Pflicht.
