Französischer EPR-Bevollmächtigter Pflicht seit 10. Juli 2026 · Tag 68Prüfen, ob es Sie betrifft →
Seit 10.07.2026 · Betrifft mich das? →
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EU-Unternehmen

Französische EPR für Unternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Land

Die Registrierung im Heimatland deckt Frankreich nicht ab. Seit Juli 2026 verlangt das französische Recht auch von EU-Unternehmen einen Bevollmächtigten in Frankreich.

Kurze Antwort

Ein EU-Unternehmen ohne Niederlassung in Frankreich, das erfasste Produkte direkt an französische Kunden verkauft, ist der Hersteller in Frankreich. Seit dem 10. Juli 2026 verlangt Art. L. 541-10-9-1 von ihm einen EPR-Bevollmächtigten in Frankreich, eine nationale Regel, die unabhängig von der EU-Debatte über PPWR-Bevollmächtigte gilt.

Was gilt

Womit Sie es zu tun haben

Die Registrierung zu Hause reicht nicht

LUCID in Deutschland oder Verpact in den Niederlanden decken Frankreich nicht ab; der Herstellerstatus gilt je Land.

Nationale französische Regel

Die französische Pflicht ist nationales Recht, nicht nur die EU-Verpackungsverordnung.

B2B ab 2027

Sie verkaufen an französische Unternehmen, die die Ware nutzen? Gewerbliche Verpackungen sind ab 1. Januar 2027 erfasst.

Was wir tun

Wie wir es lösen

Umfang je Vertriebsweg

Direkt an Verbraucher, an gewerbliche Endnutzer oder über französische Wiederverkäufer: jeder Weg wird bewertet.

Mandat als Bevollmächtigter in Frankreich

Für jede Kategorie, unter die Sie fallen.

Mitgliedschaften und IDUs

Haushalts- und gewerbliche Verpackungen plus Produktkategorien.

Mehrsprachiger Support

Kontakt auf Englisch, Französisch oder Deutsch.

FAQ

Häufige Fragen

Wir sind ein deutsches Unternehmen und verkaufen an französische Verbraucher. Brauchen wir einen Bevollmächtigten?

Ja. Sie sind der Hersteller in Frankreich und dort nicht niedergelassen, also verlangt das französische Recht einen EPR-Bevollmächtigten in Frankreich.

Wenn die EU die PPWR-Bevollmächtigten aussetzt, entfällt dann auch die französische Regel?

Nein. Die französische Pflicht ist nationales Recht, in Kraft seit 10. Juli 2026, und gilt unabhängig davon.

Wir verkaufen nur über einen französischen Händler. Sind wir betroffen?

Kauft der Händler Ihre Ware und verkauft sie weiter, ist er in Frankreich der Hersteller, nicht Sie.

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