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Blog · Analyse · 2026-09-15

Was sich 2026 bei der französischen EPR geändert hat, und was nicht

Die französische EPR ist nicht neu; die Änderungen von 2026 sind es.

Zuletzt aktualisiert am 15. September 2026Quellen am Seitenende
Kurze Antwort

Die französische EPR ist nicht neu; die Änderungen von 2026 sind es. Die Verpackungs-EPR gibt es in Frankreich seit 1992, und Marktplätze verlangen französische IDU-Nummern seit 2022. Dreierlei hat sich 2026 geändert: (1) seit dem 10. Juli 2026 kann sich ein nicht in Frankreich niedergelassenes Unternehmen nicht mehr selbst registrieren und muss einen in Frankreich ansässigen Bevollmächtigten benennen (Gesetz Nr. 2026-602, Art. L. 541-10-9-1 des Umweltgesetzbuchs); (2) seit dem 12. August 2026 verlangt die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) die Registrierung in jedem Verkaufsland; (3) ab dem 1. Januar 2027 zahlen gewerbliche (B2B-)Verpackungen erstmals Öko-Beiträge. Zuletzt geprüft am 15. September 2026.

Warum viele die französische EPR für neu halten

Weil sich die Suchergebnisse geändert haben, nicht das Gesetz. Bis 2026 konnte ein kleiner ausländischer Händler ein Konto bei Citeo oder Léko eröffnen, eine IDU erhalten und sie in Amazon Seller Central eintragen. Forenbeiträge aus dem Jahr 2023 zeigen Händler, die genau das tun. 2026 kamen drei Regeln innerhalb von sechs Monaten, und jeder Anbieter begann, Inhalte zur „neuen Pflicht“ zu veröffentlichen. Die Pflicht, für Verpackungsabfälle zu zahlen, ist über dreißig Jahre alt; die Pflicht, über einen Bevollmächtigten in Frankreich zu gehen, ein paar Monate.

Was sich nicht geändert hat

  • Wer der Hersteller ist. Wer ein Produkt oder seine Verpackung erstmals in Frankreich bereitstellt, zahlt für dessen Lebensende (Art. L. 541-10 des Umweltgesetzbuchs, AGEC-Gesetz von 2020). Ein deutscher Webshop, der an französische Verbraucher liefert, ist seit lange vor 2026 französischer Hersteller.
  • Die Öko-Organisationen. Citeo, Léko, Ecomaison, Refashion, Ecologic, ecosystem und die anderen ziehen die Öko-Beiträge weiterhin nach ihren veröffentlichten Tarifen ein.
  • Die IDU. Die ADEME erteilt seit 2022 eine Kennnummer je EPR-Kategorie über SYDEREP, und Marktplätze (Amazon, Cdiscount, ManoMano, Fnac) müssen sie seitdem prüfen (Art. L. 541-10-9).
  • Die 19 EPR-Kategorien. Verpackungen, Textilien, Möbel, Elektronik, Batterien, Spielzeug, Sport, Heimwerken, Bauprodukte und die übrigen galten alle schon vor 2026.

Änderung 1: der verpflichtende Bevollmächtigte (10. Juli 2026)

Das Gesetz Nr. 2026-602 vom 8. Juli 2026 schuf Art. L. 541-10-9-1. Seit dem 10. Juli 2026 muss jeder Hersteller, der nicht in Frankreich niedergelassen ist, ob in einem anderen EU-Land oder außerhalb der EU, per schriftlichem Mandat einen in Frankreich ansässigen Bevollmächtigten benennen. Der Bevollmächtigte tritt in die Pflichten ein: Er übernimmt die Pflichten des Herstellers und die damit verbundene Haftung für jede vom Mandat erfasste Kategorie.

Die praktische Folge: Der Weg in Eigenregie ist geschlossen. Ein ausländisches Unternehmen kann einer Öko-Organisation nicht mehr im eigenen Namen beitreten; die Öko-Organisation registriert es über seinen Bevollmächtigten, und die ADEME erteilt die IDU im Namen des Herstellers auf Basis dieses Mandats. Das hat aus „Sie sollten sich registrieren“ ein „Sie brauchen dafür gesetzlich ein französisches Unternehmen“ gemacht.

Änderung 2: die EU-Verpackungsverordnung (12. August 2026)

Die Verordnung (EU) 2025/40, die PPWR, gilt seit dem 12. August 2026 unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten. Artikel 44 verlangt die Registrierung in jedem Land, in dem Verpackungen erstmals bereitgestellt werden; Artikel 45 verlangt einen Bevollmächtigten in jedem Land, in dem direkt an Endnutzer verkauft wird, ohne dort niedergelassen zu sein. Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, die Bevollmächtigten-Pflicht für in der EU ansässige Unternehmen auszusetzen, doch Stand 15. September 2026 ist nichts beschlossen, und Nicht-EU-Hersteller waren nie Teil des Vorschlags. Frankreichs nationale Regel gilt unabhängig vom Ausgang.

Änderung 3: gewerbliche Verpackungen zahlen (1. Januar 2027)

Bisher trugen nur Haushaltsverpackungen Öko-Beiträge. Das Dekret Nr. 2025-1081 schuf ein eigenes System für gewerbliche Verpackungen: Paletten, Stretchfolie, Kartons, Fässer, Kisten und IBC, die an Unternehmen geliefert werden. Drei Öko-Organisationen sind zugelassen (Citeo Pro, Léko Pro, Twiice). Der operative Start wurde vom 1. Juli 2026 auf den 1. Januar 2027 verschoben; der Beitritt wird vor dem 31. Dezember 2026 erwartet. Damit kommt eine Gruppe in die EPR, die damit nie zu tun hatte: Industrieexporteure, Großhändler und B2B-Lieferanten, die nach Frankreich liefern.

Zeitleiste auf einen Blick

DatumWasNeu oder alt
1992Start der EPR für Haushaltsverpackungen in Frankreich (Eco-Emballages, heute Citeo)Alt
2020AGEC-Gesetz: Herstellerdefinition, Mithaftung der Marktplätze, neue KategorienAlt
2022IDU je Kategorie über ADEME/SYDEREP; Marktplätze prüfen sieAlt
10. Juli 2026Bevollmächtigter in Frankreich Pflicht für nicht dort niedergelassene HerstellerNeu
12. Aug. 2026PPWR gilt: Registrierung je Land, Bevollmächtigter bei grenzüberschreitendem DirektvertriebNeu
31. Dez. 2026Beitritt zu einer Öko-Organisation für gewerbliche VerpackungenNeu
1. Jan. 2027Start der Öko-Beiträge für gewerbliche VerpackungenNeu

Kennzahlen (2026)

KennzahlWertQuelle
Geltende französische EPR-Kategorien19ADEME, 1. Halbjahr 2026
Bei Citeo registrierte Hersteller (Haushaltsverpackungen und Papier)98.000+Citeo, 2026
Aktive Amazon-Händler auf den vier größten EU-Marktplätzen9.579, davon 40,8 % mit Sitz im AuslandEldris Seller Index, Juni 2026
Aktive Nicht-EU-Händler auf diesen Marktplätzen1.364Eldris, 2026
Geschätzter Markt für Bevollmächtigten-Dienste in der EU1–2 Milliarden € pro JahrSchätzung der Europäischen Kommission, berichtet im Aug. 2026
Bußgeld bei fehlender Registrierung / IDUbis 30.000 € je KategorieArt. L. 541-9-5, Code de l'environnement
Bußgeld je nicht konformer Einheit oder Tonne (Unternehmen)bis 7.500 €Art. L. 541-9-5
Gewerbliche Verpackungen, Kunststoffe (Tarife 2026)217,80–217,90 € je TonneLéko Pro, Citeo Pro
Gewerbliche Verpackungen, Papier und Karton34,70–34,72 € je TonneLéko Pro, Citeo Pro
Gewerbliche Verpackungen, Pauschale bis 2 t95–125 € je HalbjahrLéko Pro, Citeo Pro
Tage seit Inkrafttreten der Bevollmächtigten-Pflicht6810. Juli 2026 → heute

Was das bedeutet, wenn Sie nach Frankreich verkaufen

  • Schon vor Juli 2026 registriert? Ihre IDUs bleiben gültig, aber Ihre Mitgliedschaft bei der Öko-Organisation muss jetzt über einen Bevollmächtigten in Frankreich laufen. Klären Sie mit Ihrer Öko-Organisation, wie sie bestehende ausländische Mitglieder behandelt.
  • Verkauf an französische Verbraucher ohne französische Registrierung? Sie waren schon vorher nicht konform; Bußgelder (bis 30.000 € je Kategorie nach Art. L. 541-9-5) und Marktplatzsperren sind dieselben wie zuvor. Geändert hat sich, wie Sie es beheben: über einen Bevollmächtigten.
  • Verkauf verpackter Ware an französische Unternehmen? Das ist der neue Teil. Erfassen Sie Ihre Transport- und Verkaufsverpackungen nach Material und Gewicht und treten Sie vor Ende 2026 einer Öko-Organisation für gewerbliche Verpackungen bei.

Nutzen Sie den Check, um Ihren Fall zu bestimmen, und den kostenlosen EPR-Rechner, um die Öko-Beiträge zu den offiziellen Sätzen 2026 zu sehen.

Häufige Fragen

Ist die EPR in Frankreich 2026 neu?

Nein. Die Verpackungs-EPR gibt es seit 1992 und die IDU seit 2022. Neu in 2026 sind der verpflichtende Bevollmächtigte in Frankreich (10. Juli), die EU-Verpackungsverordnung (12. August) und die Gebühren für gewerbliche Verpackungen (1. Januar 2027).

Konnte sich ein ausländisches Unternehmen vor 2026 direkt bei Citeo oder Léko registrieren?

Ja. Bis zum 10. Juli 2026 konnte ein ausländischer Hersteller einer Öko-Organisation im eigenen Namen beitreten. Seitdem muss ein nicht in Frankreich niedergelassener Hersteller über einen in Frankreich ansässigen Bevollmächtigten gehen.

Hebt der EU-Aussetzungsvorschlag die französische Bevollmächtigten-Regel auf?

Nein. Der Vorschlag betrifft die EU-Verordnung (PPWR) und nur in der EU ansässige Unternehmen, und er ist nicht beschlossen. Frankreichs Art. L. 541-10-9-1 ist nationales Recht und gilt in jedem Fall.

Ich liefere nur Paletten und Kartons an französische Unternehmen. Bin ich betroffen?

Ja, ab 1. Januar 2027. Dann kommen gewerbliche Verpackungen in die EPR; der Beitritt zu Citeo Pro, Léko Pro oder Twiice wird vor dem 31. Dezember 2026 erwartet. Sind Sie nicht in Frankreich niedergelassen, brauchen Sie zusätzlich einen Bevollmächtigten.

Quellen

Razvan Toma
Verfasst vonRazvan Toma

Gründer von EPR France Rep, dem in Frankreich ansässigen EPR-Bevollmächtigten für Unternehmen, die nach Frankreich verkaufen.

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Umfang

Wer braucht einen EPR-Bevollmächtigten in Frankreich?

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EPR für gewerbliche Verpackungen in Frankreich (REP emballages professionnels)

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Die Bevollmächtigten nach Artikel 45 PPWR seit dem 12. August 2026, der Stand der vorgeschlagenen Aussetzung und worin sich das nationale französische Gesetz unterscheidet.

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